Kurse für den Führerschein
Direkt im Bahnhof (1. Stock)
74321 Bietigheim-Bissingen
0176/63259877

Betrieblicher Ersthelfer

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):


  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft, ob unser Anmeldeformular ausreicht
oder ob Sie von Ihrer BG einen Gutschein anfordern müssen. Wir rechnen dann mit der BG ab.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe- Lehrgang. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training erforderlich. Beide Lehrgänge können bei uns absolviert werden.